Darf man das IfSG ein »Ermächtigungsgesetz« nennen?

Eine gute Freundin hat mir einen Text zugeschickt, den der Moderator Frank Ehrlacher auf seinem Facebook-Profil geteilt hatte und in dem er sich verständnislos äußert gegenüber den Protesten von Gegnern der Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes. U.a. meinte er, dass die Bezeichnung “Ermächtigungsgesetz” unangemessen sei. Dazu habe ich mir erlaubt, Herrn Ehrlacher ein paar Aspekte ins Bewusstsein zu heben.

Dialog in Dresden

Endlich! In Dresden hat sich am 28. Mai mit Ministerpräsident Michael Kretschmer erstmals ein Regierungschef Zeit genommen und einen Rahmen geboten, um mit Vertretern der Gesellschaft über die unterschiedlichen Erfahrungen in der Corona-Krise zu sprechen. Bemerkenswert ist das Ereignis vor allem wegen der Einbindung von Kritikern wie dem ehemaligen Gründungsrektor der Hochschule Zittau und Träger des Sächsischen Verdienstordens, Mathematikprofessor Peter Dierich, der kaum etwas Gutes an den Maßnahmen finden konnte („wenn sie notwendig gewesen sein sollten, kamen sie zu spät. […] Deutschlands Vorbereitung auf eine Pandemie verdient nach internationalen Standards die Note 6 minus…“). Dierich, der einst für die CDU Sachsen selbst im Landtag saß, gehörte zu den Erstunterzeichnern eines Offenen Briefes von Zittauer Bürgern.

Bemerkenswert ist das Ereignis aber auch aus einem anderen Grund: Mit Andreas Weigel nahm auch ein genesener Erkrankter an der Anhörung teil, auch um (nach eigenen Worten) „der Erkrankung ein Gesicht zu geben“. Weigel schilderte in früheren Presseberichten, wie er „durch die Hölle gegangen“ sei. Man dürfe Covid nicht auf die leichte Schulter nehmen.

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Aufruf an die Politik: Nehmen Sie die Heinsberg-Studie zur Kenntnis!

Bundestag und Bundesrat beraten in diesen Tagen über eine weitere Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes. Darin sind weitere Maßnahmen vorgesehen, die die Ausbreitung von Epidemien unterbinden sollen. Einige dieser Maßnahmen, wie etwa die Pflicht zum Nachweis einer Immunität beim Vorliegen einer gefährlichen Epidemie, greifen weit in Freiheits- und Persönlichkektsrechte von Menschen ein.

Die sogenannte Heinsberg-Studie von Professor Dr. Hendrik Streeck et.al. zeigt nun, dass der Anlass für die parlamentarische Hast und Eile, das neuartige Coronavirus SARS-COV2, eine deutlich niedrigere Gefahr darstellt als bisher angenommen. Die Sterblichkeit pro Infektionsfall liegt nach den Ergebnissen der Studie bei etwa 0,4 Prozent – und nicht bei 4 Prozent.

Damit reiht sich die an der Universität Bonn publizierte Studie ein in zahlreiche Untersuchungen aus dem Ausland, die zu dem selben Schluss kommen, wie Herr Professor Streeck: Covid-19 ist eine Atemwegsinfektion mit teilweise schweren Verläufen, die gleichwohl gut zu kontrollieren ist. Ein wichtiges Element zur Eindämmung von derartigen Epidemie ist das Verbot von Großveranstaltungen (Superspreading Events), die maßgeblich zur Verbreitung von Covid-19 beigetragen haben (Apres-Ski Ischgl, Karneval in Gangelt, Fußball in Bergamo)

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